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Damit er nicht ausarte, wirk» sie ihn von aller Ver-waltung fern halten und diese im ganzen Umfang eigenenBeamten übertragen.
Sie wird die Bestandtheile des Verwaltungswefens sobestimmen, dag der Beamte durch seine Pflichtachtung auchseinen Nutzen befördert, denn außerdem wird er den letztenallein berücksichtig-«». Dieses wird allemal erfolgen, wennder Versuchte hoffen kann, daß er unentdcckt bleiben werde.
In allen Fallen ist die bloße Androhung der Verant«wortlicbkeit eine leere Formel ohne Wirkung, wenn nichtder Eigennutz zugleich wirksam gemacht wirb; sie ist aber ganxwiderstnnig, wenn Eigennutz und Pflicht sich sogar entge-genstehen.
Dieß ist nun der Fall bei den Beamten in der Verwal-tung auf Rechnung.
Das was ihn an die Regierung binden mußte, ist dasVertrauen, dieß kann aber nicht in Wechselwirkung kom-men , weil bei diesem Geschält die Regierung alle GefahrLbernimt, und der Beamte in keinem Falle Schaden trägt.
Daher ist klar, daß dieß Vertrauen bloß scheinbarWirkung haben kann , in der That aber kraftlos ist.
Man vertraut einer stets zu großen Anzahl von Ver-waltern auf Rechnung Vorschüsse an.
Diese sollten für sie unantastbar seyn, und bloß für dieErfordernisse ihres Amtes gehören.
Die meisten Menschen hängen Neigungen nach, undwünschen schnell ein großes Glück zu machen.
Kann man glauben, daß die Vorstände der Verwaltungaller Versuchnng widerstehen werden, während sie die Mit-tel unter den Händen haben, mit denen sie ihre Begierdenbefriedigen , ihren Neigungen sich überlassen können ‘4 WillMan annehmen ■ daß sie über alle Schwachheit erhaben sind?
Muß man aber nicht mit Grund besorgen, Begierden in ih-nen aufzuregen, wenn man ihnen so vieles Geld anvertraut,