der Lieferungen Wirkung äußern kann, den Mißbraucheneiner schlechten Verwaltung nicht abhelfen kann, die alleAugenblicke in die Vollziehung eingreift.
Aber erinnert man noch, bei öffentlichen Zuschlägenwerden die Lieferungsberträge nicht durch Geschenke erhal-ten, die Unternehmer durften keine Aufopferungen machenum sie zu erlangen, sie werden mithin auch nicht genöthigtseyn, um wieder zu dem ihrigen zu kommen, für denStaat schädliche Hülfsmittel anzuwenden. Dieser Einwurfentspringt au- demselben Irrthum, den ich so eben wider-legte. Was hilft eS nun, daß der Unternehmer um seinenHandel zu schließen, gar kein Opfer hat bringen muffen,wenn er bei dem ersten Schritt den er thut um ihn zu er-füllen , von dem Widerwillen der Unterbeamten im Mini» jperium überall sich aufgehalten sieht; ist es dann nicht >eben so, als wenn er gleich vom Anfang geopfert hätte? |Wollen wir nur nicht verhehlen: alle Vorsichtsmittel sindunzureichend, und alle Förmlichkeiten werden an diesemWillen scheitern, wenn man ihn als widrig ansehen muß.
Wenn schon zur Besorgung einer Verwaltung mehrnicht erfordert wirb als Kenntniß und Fertigkeit, so muß !doch ein guter Verwaltungsbeamter schlechterdings ein stren-ge rechtschaffener Mann seyn, und man kann'behaupten,daß der in der That der beste Verwalter sei,welcher der rechtschaffenste -Mann ist.
Endlich! wem ist eS fremde, daß unsere jetzige ArtKrieg zu führen die bedächtliche Weise der Verpfleguugnicht zuläßt, welche bei dem Verfahren der Feldherren inder Vorzeit wohl angieng. Wer weiß nicht, mit wel-cher Raschheit nun der Kampfplatz bald in diesem baldin jenem Lande'aufgeschlagen wird, wie groß die Eilfer-tigkeit unserer Züge, mit welcher stürmischen Kühnheitwir über Flüsse setzen, bevor wir wissen waS wir jen-seits für Hülfsmittel finden werden.
Wie wäre eS nun im Getümmel des Lagers möglich/