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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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„tausend unbegründete Anmassungen fm Heere gemacht„werben."

Weil diese Worte auch die Abzüge befassen, so sindsie nicht ganz ohne Grund, denn daS Verfahren mit ih,nen war zu weitläufig; man muß aber Massen und Ab-züge nicht vermengen. Obwohl die Abzüge auf die Mas,fen gegründet sind, so können die Massen doch bestehen,ohne daß darum nothwendig Abzüge stattfinden müssen.Auch könnte man die Massen selbst unterscheiden; die wel-che Abzüge veranlassen abschaffen, und sie zu einfachenMassen umgestalten.

Die Massen unterscheiden sich in zwei Gattungen, dieeinen welche zur Verfügung des Ministers bestimmt sind,und die andern welche zur Verfügung der Truppen gestellt,vom Minister blos unter Oberaufsicht gehalten werden.

Jene ersten sind für alle Ausgaben bestimmt, welchenicht Versorgungen betreffen deren Verwaltung den Trup,pen selbst überlassen bleibt; diese müssen sich blos auf dieAusgaben der Truppen selbst beziehen. Nur die letztenkönnte man aufheben, ober vielmehr sie mit denen desKriegsministerium vereinen.

Was nun die Abzüge* *) anbelangt, so wollen wirsehen, ob deren Abschaffung besser begründet ist. Man

*) Die Abzüge fiengen durch den Befehl vom 2 $. April 167,an und mit dieser Ordonnanz beginnt das Unwesen der-selben Anm >d. Uiberf.

*) Sohle heißt das Gehalt, welches die Krieger baar empfan-gen, in welcher Stufe des Dienstes sie nun immer sind;prot aber ist die Löhnung der Gemeinen und Unterofficiere.Er hat seinen Nahmen daher, daß diese Löhnung von 5zu ; Tagen vorausbezahlt wird. Hieven wird dann fürdie Masse zu Wasche und Fußbedeckuug abgezogen; der Un-ter-Offieicr und Gemeine von der Infanterie mußte täg-lich 171/, Cent, die-von der Reuterei is Cent. , zur Ka-