Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
115
JPEG-Download
 

befehlshaber und Gemeinen erhalten wenn sie allein rei-sen, statt Sold und Zuschuß einen Abfindungsbetrag derNach Stunden berechnet wird. Diese Abfindung wird ih,neu aufAbschnitte ihres Reiseborweißes bezahlt. Was ichoben von den Löhnungszetteln gesagt, findet auch bei denAbschnitten Anwendung, man betrachte sie bei der Wer,rechnung als vorläufig. Die Liste jeder Abtheilung kannallein die Anzahl der Krieger auf Reisen nachweisen.

Den Unterbefehlshabern und Gemeinen werden fürdie Zeit da sie im Hospital sind, r/z ihres Soldes abge»zogen. Das Uiberbleibsel wird bei ihrer Rückkunft zurAbtheilung zu Handen des Quartiermeisters gutgethan, aufeinen Nahmens Ausweiß, bescheint von dem WirthschaftS-rath und belegt mit den Auslrittszelteln des Kranken«Hauses.

Don der Zeit an wo man für gut fand die MassenUnd Abzüge eingeben zu lassen, konnte in den Verord«nungen über den Sold keine Frage mehr seyn über An-schaffung der Kleidung und Rüstung, dann über ihren Un,«erhalt. Es ist dringend, daß Bestimmungen darüberverfügen.

Drittes Hauptstück.

Von den Dienstgehalten im Kriegswesen.

Die Dienstgehalte im Kriegswesen sind zweierlei Art,jene solcher Beamten deren Amtöberrichtungen und Ge-halt durch allgemeine Verordnungen bestimmt sind, und dieanderer Arbeiter, welche zum Dienst nothwendig sind, de-ren aber keine Verordnung nahmentlich gedenkt.