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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
151
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Neunzehntes Hauptstück.

Von der Verwaltung der Versorgungs-An-stalten für Dienstuntaugliche.

Man hat mit Einsicht und Eifer die Frage untersucht,ob den dienstuntauglich gewordenen Soldaten besser dienöthige Versorgung in ihrer Heimath veranstalte wird,oder ob man sie in einer eigenen Anstalt auf Kosten deSStaates erhalten soll?

Es würde zu viel gewagt seyn, wenn man da nochuntersuchen wollte, wo Männer wie Mirabeau, St.Germain, Jacquet von Male; er schon ihre Kräf-te angewendet, und eS wäre wenigstens unnütz, nachdemalles erschöpft ist was sich darüber sagen laßt, wenn manblos wiederhohlen wollte.

Mit gutem Fuge hat man unterschieben die Dienst-untauglichen welche in ihrer Heimath unterkommen können,von solchen, welche wegen unheilbaren Krankheiten, blei-bender Schwächlichkeit, oder Abgeschiedenheit nur im Mit-leid der Menschen Zuflucht suchen könnten, wenn die Re-gierung nicht für sie sorgte. Für diese ist die zweite Der,sorgungöart, für die andern die erste besser.

Das Jnvalidenhauß wurde im Jahre 1664 errichtet.Bis dorthin hatten die Krieger nur vergünstigungSweisein einigen kirchlichen, oder in Wohlthätigkeits - Anstaltenein Unterkommen gefunden; von da an bis zum Jahr»776 gieng mit der Verwaltung dieses Hauses wenig Ver-änderung vor. In diesem Jahre aber erfolgte eine großeUmwandlung durch die Verordnung vom 17. Juni. Manbestimmte die Anzahl der dienstunfähigen Soldaten allerAn, welche in das Haus aufgenommen werden könnten,stu f fünfzehnhundert Mann. Die innere Regierung ward