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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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154
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Zwanzigstes Hauptstück.

Von der Behandlung der Stoffe bei demKriegszeug- und dem Kriegsbau.

Die Stoffe des Knegszeugs und des Kriegsbausgreifen: im Kriegszeug die Verwaltung der Schmieden,Schmelzen, Zeughäuser, Werkstätten für Waffen allerGattungen, das Fuhrwesen für Geschütz und für die Brü-cken; im Kriegsbauwesen die Besorgung der Bauten undAusbesserungen der Kriegsgebäude, die Befestigungen inden Kriegeplätzen und an den Küsten. Die Besorgung die-ser Dienstzweige kann nur durch Verwaltung auf eigeneRechnung geschehen; hiebon nehme ich aus die Bauten undAusbesserungen welche nach Ueberschlägen öffentlich überlas-sen werden müssen, und das Fuhrwesen welches in Verdinggegeben werden muß.

Die Vorstände dieser Verwaltungen wählt man unterden ersten Befehlshabern in beiden Waffengattungen aus.Mit der innern Anordnung sind Kriegs-Commissarien aus- Ischließend beauftragt. Eine genaue Einrichtung dieses Ge- lgenstandes welcher in der Kriegswirlhschaft ernen selbststän-digen Theil ausmacht der in feste Gränzen beschrieben ist,würde ein besonderes Buch erfordern.

Ein und zwanzigstes Hauptstück.

Von der Verwaltung eroberter Länder.

Bisher sprach ich von der Wirthschaft der Heere un-ter der Voraussetzung, daß fie auf Kosten der Schatztruhe