Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
166
JPEG-Download
 

iK6

der Streithaufen auf zwei, worauf anstatt dreitausendMann, jeder Wirthschaftsrath weniger denn zweitausendMann zu versehen haben wird; die Arbeit in beiden Ver-Haltnissen wird dann nicht mehr einerlei, die Abrechnungwelche in Folge der Annahme von Sold »Abzügen noth,wendig wird, kann alüdann von den Wirthschaftsrälhengeleistet werden. Noch muß ich vorläustg bemerken, daßdie Löhnungszettel, wenn ste auch nur als vorläufigangenommen werden, nach der Nachsicht der Kriegscom-miffarien der wichtigste Rechnungsbeleg und ein Gegen-stand der Thätigkeit der Wirthschaftsräthe sind. DieseLöhnungSzettel müssen darum ganz genau und richtig seyn.Wie wäre das aber möglich, wenn die Wirthschaftsräthenicht selbstthätig, unmittelbar und ununterbrochen ihreAufmerksamkeit auf alles richten können. Wenn ich inder Folge von der Qrbnungoaufstcht sprechen werde, wel-che die KriegScommiffarien über die Heerablheilungen ha-ben sollen, so werbe ich zeigen wie schwierig es ist, daßsie mit Stetigkeit sie beobachten, wenn sich Heerabthei-lungen gewöhnlich in Stücke sondern und jeden Augen-blick besondere Unterabtheilungen bilden, die eigene Ver-waltungseinrtchtung haben. Ich muß aber den Grund-satz feststellen, daß daö Wirthschaftsberfahren ganze Heer-abtheilungen als Einheit befassen müsse. Es wäre über-flüssig bieg erst umständlich zu beweisen. Wenn ich nundiesen Satz >n der Wirklichkeit anwenden will, so versu-che ich umsonst die Einrichtung der Halbbrigaben damit inEinklang zu bringen. Die nothwendige Folge ihrer Ver-fassung ist, daß die Abtheilungen welche die Einheit aus-machen sollen, nothwendig immer zertheilt sind, und dar,um stetö drei WirkhfchaftSräthe bestehen; daher breifacheSWirthichaftsverfahren und dieses findet ganz nicht mehrnach Heerabtheilungen, sondern nur nach Slreithau-fen stakt.

In Folge einer spätern Verordnung des vollziehenden