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heit der Verordnungen ihre Bezahlung anderswo erhalten.Vergleicht man nun diese Uibersicht mit dem Vormerkbuchder Schatztruhe worin die für Sold empfangenen undausbezahlten Summen aufgezeichnet sind, so wird allesübereinstimmend seyn, wenn die Löhnungszettel richtigwaren, weil diese nur die wirklich Anwesenden befassendurften. Es ist möglich, daß bisweilen ein kleiner Uiber-schuß mehr in der Truhe ist, dann wird er auf neue Rech«nung für das nächste Vierteljahr vorgetragen. BeimSchlüsse des Jahres wird das Verfahren in derselbenWeise wiederhohlt, und begreift diese ganze Zeit derRechnung.
Man muß aber nicht dafür halten, baß die allgemei-ne Uibersicht des Zustandes der Heerhaufen der Hauptbc-leg fei; dazu ist eine weitere Förmlichkeit nöthig, welchedie AnnahmSfahigkeir giebt. Die Kriegscommissarien sinddie rechtmäsigen Aufseher über alle Geschäfte und alleUmstände welche sich auf die Wirthschaft der Heerabtheilungbeziehen, sie müssen solche sogar leiten. Zu diesem Be-huf hat ihnen die Verfassung alle erforderliche Gewaltüberkragen; so können sie den Verhandlungen der Räthebeiwohnen, sie zu den vorschriftsmäsigen Zeiten berufen,gegen alle Beeinträchtigung der Staatsrechte Verwahrungeinlegen, den Bestand der Geldtruhe nachsehen, die Rech-nungen darüber so wie über alle andern Wirchschaftsge-genstände abschließen.
Das eigentliche Geschäft der Kriegscommissarien, einGeschäft welches nur einzig ihnen zusteht und nur von ih-nen unternommen werden kann, besteht in den Musterun-gen der Truppen, welche ihrer Ordnungspflege unterge-ben sind *).
*) Es giebt noch eine ändere Art von Musterungen welche die..General, Znsxeetoren der einzelne» Waffen, oder die Be-