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Diese Musterungen sind die Grundlage des ganzenWirthschaftswcsenü bei den Heerabtheilungen; sie könnenalle Monate, oder alle zwei bis drei Monate statthaben.Welches besser sei, werde ich untersuchen, wenn ich vonden Grundregeln für die Wirthschaft der Ausgaben fürdas Kriegswesen handle. Diese Musterungen «erden, was
fehlshaber der Heerabtheilungen selbst unternehmen. Diesedürfen sich aber blos auf den Kriegsdienst beziehen undnicht in die Wirthschaft eingreifen. Die neuen Verord-nungen bestimmen zwar, daß die Kriegs-Musterungen dieWirrhschaftS-Musterungen in Gegenaufficht nehmen soll-ten. Ich halte diese Vorkehrung für verderblich, man wür-de sie wahrscheinlich nicht gemacht haben, wenn man erwo-gen Hütte, daß die KriegS-Musterungen, welche nicht aufden Gruudlistcn der Abtheilungen beruhen, unmöglich an-ders als für einen (Überblick des dermaligen Standes (tutde Situation) gelten können. Ant», d. Verf.
Durch eine Verfügung von« 9. Pluv. I. s. wurden die Ver-richtungen der Kriegoeomniissarien beschränkt und nebenihnen eigene Inspecteurs aux revues angeordnet,diese habe» unter Befehlen des Kriegs-Ministers und desGeneral-DireerorS der Musterungen und Aushebung dieBesorgung der Verfassung, Lintheilung, Einreihung,Werbung, Verabschiedung, Löhnung und Rechnungswesenüber solche, die Haltung der Grundlisten und Verferti-gung der allgemeinen Uibersichtcn (revues) Ein General-Dircctor der Revuen und scrConscription besteht seit demDrcret vom 8. Juli izi6. Er steht unmittelbar unterdem Kriegsminister und hat zunächst die Aushebung undAnwerbung zu seinem Geschäft. Vor ihn gehört allesVerfahren zur Verfolgung, Einführung, Untersuchung undBestrafung widerspenstiger AuSgehvbener und weggelauft,nerUnterbcfehlShaber und Gemeinen, so wie deren Verheh-let und Genossen.
Anm. d. Uiberf.