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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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Hatte der Schatz Geld nöthig — so stiftete man neue Stellenvon Kriegscommissanen, oder man forderte von den beste-henden Nachschliffe für die Einlage zur Staatstruhe. Aufdiese Weise sahe man Kriegscommiffarien verschiedenerArt aufkommen B. die Verordnung vom April 1704welche die Provincial - Eommissacien errichtete) und dieEinlagen in die Staatstruhe wuchsen allmählich an.

Es ist wahr, diese Käuflichkeit welche in manchenBeziehungen häßlich war, besonders wegen dem Mißbrauchden man mit ihr trieb, sie ist aufgehoben; wenn man aberdie verschiedenen Einrichtungen welche seit der Regierungs-umänderung statt gefunden genauer betrachtet, so siehtman mit Bedauern, daß man mehr dahin strebte vor-handene Kriegscommiffarien anzustellen und einzureihen,oder neue zu machen, womit man nicht mehr Umstände machte,als mit dem Papiergeld das man in Umlauf setzte, als daßman dahin gearbeitet hätte, Kriegscommiffarien zu bildenund die Bürger au sich zu ziehen welche sich für diese Be-stimmung vorbereiten wollten, damit sie die wissenschaftli-chen Gründe erlernen mögten. Wenn es aber ein Amtgiebt auf welches die Regierung mit höchster Sorgfalt se-hen muß, wenn es wichtig ist, daß die Beamten eines solchen

Kriegsvolk und die Artillerie-Lffieiere in den Festungen,die Austheilung des Commiß-Brodes, Fleisches, FutterS,Betten und Hausgerathe, dann' Beheitzung der Krieger-Wohnungen, des Holzes, Lichter der Wachstuben, der Kv- |sten für Krankenhäuser, der Lebensmittel für belagerte»der für den Belagerungsstand zu rüstende Plätze, sie hattendie Festsetzung aller Schäden welche von Staatswegen zuvergüten, sowohl dc» einzelnen Einwohnern welche voirKricgsvolkern Schaden gelitte», als den Unternehmern durchNaturereignisse, Brand, Wassersnoth, oder durch FeindesGeloait.

Anm. d. Uibers.