die in Lehrsätzen enthalten seyn und durch den Unterricht er-lernt werden kann? Welche sonderbare Meinung! AlleLehrsätze sind nichts in Vergleich mit der Wirklichkeit undman kann rechte Geschäftsmänner nicht anders bilden, alsindem man sie Geschäfte betreiben läßt."
Ich gebe zu, daß die Geschäftsführung allein dieKenntniß beS VerwalrungSwesenS vollkommen machenkann. WaS kann aber die Geschäftsführung ohne allgemei-ne wissenschaftliche Kenntniß?
Betrachten wir doch etwas naher unsere Verwaltungs-beamten wie sie gegenwärtig beschaffen sind. Wir finden,daß viele, ich möchte sagen die Meisten von ihnen ihrAmt nicht anders als seinem Aeussern nach kennen; daß sieblo- nach Gewohnheit ihr Geschäft treiben, daß ihre Gei-steskraft in die Schranken des Fachs mit dem sie sich be-schäftigt gebannt, seinen beschrankten Gesichtskreis nichtüberfliegen kann. Kann man denn Männer Verwaltungs-beamten nennen, welche blos einer großen Uibung, odermit andern Worten, dem Treiben im Geleise die stets ober-flächlichen Kenntnisse verdanken welche»sie selbst für gründ-lich erklären und ausgeben, sei es nun, daß sie in der Thatsie dafür halten ober blos den Schein annehmen. Ist es dennnoch nicht Zeit, haß man den Vorhang aufhebt hinter demdie Verwaltung deö Kriegswesens gehalten wird, damit siefür äußerst schwer auSgeschrien und in einen dunkeln Hin-tergrund gestellt werden kann, von wo sie unvermeidlichzur Verwirrung übergeht. Die Wissenschaft der Verwal-tung des Kriegswesens ruht vielleicht weniger in abgezogenenBegriffen, als viele andere; da man aber studieren mußdamit man Rechtsgelehrter, Mathematiker, Gesetzgeberseyn kann, warum soll man denn nicht studieren wenn manVerwaltungsbeamter werden will?
Doch überhören wir das Gesumse des Wahns und ver-folgen wir die Entwicklung einer Anstalt welche eben darumnoch mehr Werth hat, weil Leute gewisser Gattung