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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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197
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sich gegen sie erklären. Es wirb dienlich seyn zu beantwor-ten, welche Verfassung die Schule haben soll, die wirvorschlagen, ob die Zöglinge auch in der Anstalt wohnen,ober blos dort Unterricht nehmen sollen, ob sie in ihr auföffentliche Kosten unterhalten werden sollen? Zur Beant«Wertung nur einige Bemerkungen.

Die oberste Ordnungsaufsicht dieser Anstalt gehört fürden Kriegsminister, weil er die vollziehende Gewalt fürdas Kriegswesen unter sich hat. Man hat häufig gegen denAufenthalt junger Leute in Hauptstädten eingewandt, daßer zu gefährlich für die Sitten und zu verführerisch für dieUnerfahrnen sei, daher man die Jugend in ihnen ausVorsicht zusammenhalten müsse, um sie dagegen zu be-wahren. Aber die Hülfe ist schlimmer als das Uibel. DerAufenthalt dauert zu kurze Zeit als daß leicht Verbindun-gen eingegangen werden sollten, die nachtheilige Wirkun-gen äusserten. Ich bin der'Meinung, daß die Regierungfür den Unterhalt der Schüler nicht Sorge zu tragenbrauche, denn wenn dieß geschähe,' so würde die Schulebald das Erbkheil der Mächtigen werden die ihre Aemterund ihre Verbindungen dazu benutzen würden. Es kommtja den Vatern zu, ihren Söhnen den Unterricht in derErwerbsart ertheilen zu lassen, welche sie für angemessenhalten und die Kosten der Erziehung aufzuwenden. DieRegierung thut genug, wenn sie Anstalten errichtet in de-nen der Unterricht in Wissenschaften und Künsten unent-geldlich ertheilt wird.

Der Anfang des Unterrichts begönne alljährlich am i.Vendemiaire, die Eröffnung geschähe im Beiseyn des-Kriegsministers und dreier StaatswirthschaftS - Beamten;(Commisaaires tlc Ja comptabilile nationale) er endete

den 30. Thermidor. In den drei letzten Tagen dieses Mo-nats fände eine öffentliche Prüfung statt, an ihr nähmenblos die Theil, welche nach dem Ausfpruche der drei Lehrereines öffentlichen Auftrittes fähig sind.