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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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nisterium -erliegen , könnten sie als Kriegscommissariennach dem Grad den sie haben, eintreten; bann leistetensie als solche die Dienstpflicht und stellten das Unter-pfand. Dieß sind die Grundzüge einer Einrichtung, welchein Ausführung gebracht, die Kriegscommissarien auf dasfesteste mit dem Kriegswesen und seiner Verwaltung ver-bände; man kann sich nicht verhehlen, daß die meistenbestehenden Mangel Folge der Gleichgültigkeit und derSelbstsucht sind, welche die Gemüther umstrickt und fievon aller Anhänglichkeit entfremdet.

Fünftes Hauptftück.

Von dem Kriegsministerium als dem Hauptder Verwaltung des Kriegswesens.

Erster Abschnitt.

Allgemeine Vorbemerkungen über den Zustand des Kriegt«Ministerium unter der Directorialregierung.

Wenn ich nichts weiter wollte als die Verhältnisse betKriegüministerium zur Verwaltung des Kriegswesens an-geben : so würde ich meinen Gegenstand bald umfaßt ha-ben, wie groß auch immerhin die Wichtigkeit desselbenseyn möge. Es würde aber eine große Lücke bleiben,wenn ich nicht vorher die Beschaffenheit und den Umfangder Dienstverrichtungen der StaatSministerien überhauptdarstellte; wenn ich nicht ihre innere Verfassung mit eini«gen Zügen bezeichnete; wenn ich nicht angäbe wie bieselbamit der Staatsverwaltung übereinstimmt, welche Einwir«kung die Minister für ihre eigene Person dabei haben,und endlich wie dieses StaatSam aus seinem Grabe wie«