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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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der neu erstanden ist. Die Regierungsumwälzung zerstörtein Frankreich die meisten alten Anordnungen, man strebteaus allen Kräften alles zu zerstören waS an die alte Ord-nung der Dinge erinnern konnte, übrigens bekümmerteman sich wenig darum ob das Neue besser sei, vielweni-ger daß man auf die Zukunft Hinsicht genommen; diegesamte StaatSwirthschafk war in größter Verwirrungund alles gab böse Anzeigen für die Zukunft. DieStaatsverwaltung hatte schon verschiedentlich Aenderungerlitten, dann wurde sie unter zwölf vollziehende Rathezersplittert, welche die Ministerien ersetzen sollten, sie warauf dem Punct der gänzlichen Auflösung*).

Die Verfaffungs - Bestimmung vom Jahre Z. half die-sem Unwesen ab. Die Staatsgewalten wurden wiedergehörig vertheilt und in Gleichmaas gebracht, die Gesetz-gebung zu ihrer ursprünglichen Reinheit geläutert, befaßtenichts als ihre erhabenen Geschäfte; die wichtige Sorgefür die Vollziehung der Gesetze ward nun einer selbststän-digen Behörde anvertraut, man errichtete wieder Ministe-rien und bestimmte ihren Geschäftskreis (durch das Gesetzvom io. Vend. I. 4.). Die Minister konnten nach ihm nichtGrundsätze für die Regierung selbst aufstellen, sie theiltennicht mehr mit dem Regenten die Befugniß in ihren Ge-schäftskreisen Gesetze zu geben; sie hatten einzig und al-lein für die Vollziehung der gegebenen Gesetze zu sorgenund das Ausführliche der Regierung zu betreiben, dieWirkung dieser und die Beeinträchtigung jener haben siezu verantworten; unter sich vereinzelt, vereinen sie sichnur unter dem unmittelbar ihnen überstehenden Regentenzur Einheit, der das Ganze der vollziehenden Regierung

*) Gesetz über die Regierungsverfassung nach Grundsätzen derFreiheit vom ir. Germ. I. r.

Anm. d. Vers.