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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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214
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wär«. *) Somit hätten wir im Großen den Umriß desMinisterium.

*) Man wird leicht bemerke», daß i) unser Verfasser denLheilungsgrund verändert, denn bei der ersten und zwei-ten Abtheilung stellt.er das gesamte Heer als Einheit vorund theilt nun Personen und Eachen, oder Mannschaftund Zeug; darauf aber kommt noch eine Abtheilung, inder Fcncrwerkerci und Kriegs-Banwesen sowohl in Betreffder Mannschaft als des Zeugs stehe» sollen, r) Aberkommt es für die Anordnung eines Amtes keineswegs aufEinthcilung nach wissenschaftlichem Zusammenhang an, derhier nirgends einen Theiluiigsgrund abgeben kann, sonderndarauf, daß Geschäfte verbunden werden, die in der Aus-übung sich berühren, ergänzen, erleichtern, »nd gleich-- wohl dabei dieArbeit angeschlagen werde, damit nicht all-zugroße Aemter eine Menge von Arbeiter» und künstlich«Zusammensetzung erfordern, wodurch allzuviele Reibungund Anstoß tut Innern erfolgen würde.

Jeder Staat hat nach seinen besondern Verhältnissen,Angelegenheiten die bei ihm Haupt-Abtheilungen begrün-den, dagegen sie in andern ganz beiläufig einer andernAbtheilung zugegeben sind. So macht in Oesterreich dieGränze eine wichtige Abtheilung, in den Niederlandendas Deich »nd Damm-Bauwesen. Uiber die ausge-führten Veränderungen der Eincheilungcn des französischenKriegs-Ministerium, dann aber die mancherlei Vorschla-ge zu Abäiiderungen von den wichtigsten Männern wirdman in der schon angeführtenDarstellung der französische,,Heervcrfassungin wirthschafllichcr Hinsichteine Uibcrsichr fiiioen.

Das österreichische Kriegsministcrinm unter ErzherzogKarl theilte sich in drei Gremien.

i. Militair-Gremium; dieß befaßte 4 Directioneir< die General-Militair-Diieenond. die Geu. Genre-Dir.