Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
215
JPEG-Download
 

2l5

Ich habe mich sauge bedacht, ob ich die Ordnungs«aufsicht der Kricgscommissarien nicht zur ersten Abtheilungschlagen solle, denn in Betracht ihres Amtes und ihrerDienstbeförderung scheint eS, daß sie ganz zu dem Theilgehören müssen der die Mannschaft begreift. Aber siesind mit dem Kriegsministerium durch ihre Geschäfte ver»knüpft, und ihre Geschäfte gehören einzig zur Verwaltung.Deßhalb setze ich sie unter die zweite Abtheilung, niemandkönnte besser die Aufsicht über sie führen, als diese Ab«theilung durch die sie die Befehle des Ministers empfan«gen; niemand sie besser auswählen und ihre Beförderungveranlassen als diese Abtheilung, welche nach bekanntenThatsachen von ihrer Geschicklichkeit und Sittlichkeit ur«theilen kann. Ich würbe aber vorschlagen, daß die Kriegs«commissarien welche znr Aufsicht über die Arbeiten undRechnungsführung des ZeugS der Feuerwerkerei und des

r c, die Gen. Artist.«Dir.

d die Geu. Gränz« Dir.

Zu diesem Gremio gehört aach das Kriegs-Archiv.

Politisch-Dekonomischcs Gremium, der eigentlicheHofkriegsrath, befaßte 5 Abtheilungen,a. Das Rekrutirungs« und Rcmvnrirungs Departe«mcut.

b Das MonturS- und Ausrüstungsdepart.e. Das Vcrpflcgs Dcpart.d Das Commissariats« und Cassa Dep.e. Das! Sanitär«- und Versorgung« Depart.z. Gremium der Justiz, welche« sich iu ; Departe-ments unterschied.

Ausserdem bestand

r. eine Normalien Cominissivn

a. int Politisch- Ockonom. Fache, und

b. im Justiz Fache.

Ei» Universal-Kriegs-Zahl-Amt.

Anm. d. Uibers.