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auch zugleich für die Bezahlung der Lebensmittel dienenkönnen.
Dieses Verfahren ist in dem Unterricht hinter demGesetz vom -8- Nivose ebenfalls angenommen, und ver-langt, „baß die Kriegscommiffaricn auf ihre Musterungs-listen über den Sold Auszüge über die Musterungen inBelang der Verpflegung und Fütterung bringen sollen."Dies ist dunkel, wie könnten vierteljährige Musterungenüber den Sold von denen hier die Rebe ist, zu Auszügenvon Musterungen angewandt werden, bevor sie noch stattgefunden haben? Vermuthlich meinte man, daß die Mu-sterungen eines Vierteljahres für die Musterungen imnächsten Vierteljahre in Hinstcht der Verpflegung ange-wandt werden können, oder daß die Auszüge der Muste-rungen nur alle drei Monate bearbeitet werden sollen. Indiesem Falle käme man in die Wahl, entweder die Ver-rechnung verschiedener Vierteljahre durcheinander zu men-gen, oder die Lieferungen, welche in der Zwischenzeit ge-macht worden, ohne Gegenrechnung zulassen. Dies Ver,fahren wäre gänzlich fehlerhaft, man muß aus dem Rech,nungswesen alle Abschlüsse und Auszüge aus Musterungs-listen verbannen, und sich ledigltch an Musterungen imstrengen Verstände halten, die allein einen sichern und zu-verlässigen Gehalt haben.
Auf das Gesetz vom ag. Ntv. habe ich darum so vielBedacht genommen, weil ich dabei Gelegenheit fand, rich-tige Grundsätze den geltenden fehlerhaften Anordnungenentgegenzustellen.
Noch werden drei Arten von Lieferungen durch Mu»sterungen nachgewiesen! die Zahl der Tage im Kranken-haus nach' der Weise der Verdtngung, die der Frachtenvon Kriegsgeräthe und die Lieferungen von Holz undLicht für die Wachstuben. Von allen diesen Besorgungenmüssen sich die Kriegscommiffarien Tag für Tag die An-