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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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255
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sich wohl hüten, in diesem Punct nachlässig zu seyn; derwesentlichste Grundsatz in Hinsicht ihrer muß seyn, ihnenniemals Vorschüsse zu machen.

Die Vorschriften welche ich gemacht sind gemeingültigund sicher, sie müssen aber auch in Ausübung gebrachtwerden, dies ist das ganze Geheimniß einer genauen Ve-richtigung der Zahlbarkeit.

Dritter Abschnitt.

Von der Untersuchung über die Zahlbarkeitbei den Heeren.

I Ich habe so eben gesagt, daß die Vorschriften über

die Untersuchung der Zahlbarkeit in den Ausgaben fürdas Kriegswesen allgemein gültig sind, ich setze hinzu, daßsie gleichförmig sind. ES kommt hier also nicht daraufan zu untersuchen welche Grundsätze in den Heeren hie-bet statt finden, als vielmehr darauf, welches Verfahrendiese Grundsätze in der Ausübung erfordern? Es ist höchstschwer, oder besser, es ist ganz unthunlich, daß dieKriegscommiffarien im Gedränge der eiligen Bewegungeneines Heers, die sie mitmachen müssen, die ausführlicheArbeit der Untersuchungen über die Zahlbarkeit und dieAbrechnungen machen können, da solche weitläufige Aus-zeichnungen und vielfache und mühsame Berechnungen er-fordern.

Wem wird man denn eine dergleichen wichtige Arbeitübertragen? Diese Frage bringt mich wieder an die Er-richtung eines Haupt-Amts in jedem Heere zur Unrersu-' chung über die Zahlbarkeit der Ausgaben für daS Kriegs-wesen. Man weiß schon welches die Geschäfte dieses Am-tes sind, gleichwohl muß man eine Gränzscheide ziehen,welche solches von denen der Kriegscommiffarien trennt.