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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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Die KriegScommissarien haben immer in den Heeren dieAufsicht auf die Ordnung bei den Truppen und auf dieBesorgungen, sie haben die Führung der Gegenlisten, dieAbhaltung und Aufzeichnung der Musterungen aller Art,olle zur Verrechnung gehörigen Stücke entweder ganz zuerrichten, oder sie zu bescheinigen und mit Sicht zu ver«sehen. Dieß begreift die Obliegenheit der Kriegöcommis«sarien.

In der ersten Hälfte jeden Monatö schicken die Kriegs« !eommissarien dem Haupt, Amt für die Berichtigung derZahlbarkeik bei dem Heere alle Musterungen über denwirklichen Stand aller Abtheilungen des Heers, welche siebehufs des Rechnungsabschlusses über das vorige Monatabgehalten haben; andemiheils übergeben die Unternch«mer, Licferer, Derivaltungs- Vorstände und alle die andas Heer Forderungen zu machen haben, in derselbenFrist dem Haupt-Amte ihre Anschläge der Abgaben, Lie«ferungen und Unkosten im verflossenen Monat.

Nun beginnt die Thätigkeit des Haupt - AmteS. Sowie dasselbe von beiden Theilen die nöthigen Stücke inder ersten Hälfte jeden Monats erhalten, so fertigt es biszu Ende des Monats die Berichtigung der Zahlbarkeikober bis- Abrechnungen für die Lieferungen und Forderun,gen im vorigen Monat.

Die Abrechnungen der Heerabtheilungen werden, undzwar die über den Sold für die wirklich Anwesenden von lZahlmeistern fernerhin gemacht, die vierteljährigen Ab-rechnungen werden im Haupt-Amt zur Berichtigung derZahlbarkeik abgeschlossen.

Alle Monate verfertigt dies Haupt-Amt bei demHeer eine allgemeine Zusammenstellung der Zahlungen fürdaS abgeflossene Monat, welche dem Kriegs-Minister unddem Oberst-Kriegs-Schaffer zugestellt wird.

Zu den Obliegenheiten dieses Haupt-Amtes gehörtes, mit den Kriegs-Schaffern der Kriegs« Heeres «Ab-