unb die gute Verwendung der für das Heer bestimmtenGelder.
ES würde daher sehr unzweckmäßig seyn, wenn mandie Entscheidung dieser Untersuchung etnem Einzelnen an»vertrauen wollte; man würde einen solchen selbst in einböseS Verhältniß setzen, weil man ihn ohne alle Schutz«Waffen den Versuchungen und Bestürmungen bloßstellte, wel,che Ansehen, Eigennutz und Habsucht auf ihn unterneh-men würden. Man setze daher jedes Haupt - Amt ausdrei Mitgliedern zusammen, nehmlich aus einem Liquida«tions - Commiffarius, und zwei Beisitzern.
Um Einheit in Zusammensetzung der Verwaltungs«Behörden deS Heeres zu haben, würde ich als VorstanddeS AmteS den Commiffarius ansetzen; er allein hätte denBrielberkehr; die Untersuchung über die Zahlbarkeit unddie Abrechnungen aber würden durch Beschluß der Mehr«heil festgesetzt, und von wenigstens zwei Mitgliedern unddem Schriftsteller deS Amtes unterfertigt. '
Sowohl der Commiffarius als die Beisitzer würdenvom Kriegsminister ernannt, die Unterarbeiter aber vonjenen; es würden höchstens vier biS fünf Rechnungs-prüfer nöthig seyn. Dies Haupt < Amt soll unabhän-gig seyn, worunter keineswegs die Willkühr zu ver-stehen, nach Gefallen die Arbeit der Rechnungsuntersu-chungen aufzuschieben oder auf andere Weise einzurichten,sondern die Unabhängigkeit von jeder Gewalt, welche ih-rerseits die Geschäfte abändern oder verzögern möchte.In dieser Rücksicht müßte solche Unabhängigkeit wirklichund vollkommen seyn. Hier kommt nun ein Anstoß gegenden Obersten > KriegS « Schaffet des Heers, dessen Gewaltohne höhere seyn, und alle Theile der eigentlichen Wirth-schaft befassen muß.
Lange habe ich versucht die nöthige Unabhängigkeitder einen mit der erforderlichen Gewalt des andern inEinklang zu bringen, es war vergeblich ein Mittel auS-