3Ö2
man behalt blos einen Gegenschreiber bei jedem Zahlmei«fiet in den Landes - Kriegs - Abtheilungen bei.
Somit ist nun die Zusammensetzung aller Stücke voll-endet welche zur Verwaltung des Kriegswesens nöthigsind. Es bleibt übrig die Verbindung mit der Staatswirth-schast zu erörtern.
Zweites Hauptftück.
Von den gegenseitigen Beziehungen derKriegswirthschaft und der Staatswirthschaft.
Erster Abschnitt.
Darstellung dieser Beziehungen.
Die Kriegswirthschaft ist mit der Staatswirthschaftverbunden dürc^ie Zahlungsmittel', wenn'diese fehlen sostürzt die Kriegswirthschaft zusammen. Wie versichert mandem Kriegsminister die zu den Ausgaben für sern Amt er-forderlichen Gelder?
Man sieht ein, daß der Hauptfehler der sich in derKriegswirthschaft findet, auch in der allgemeinen Sraats-wirthschaft vorhanden ist., Der Kriegsminister,hat, wohldas Recht zu Bezügen von der Staats«Schatzkammer,aber daS Geld fehlt, oder muß anderswohin verwendetwerden.
Auch die StaatSwirthschaft sollte Massen haben sowie die Kriegswirthschaft. Man sollte daher die Verwal-tung der Staatseinkünfte in große Massen theilen, die denErfordernissen aller Ministerien und der andern Behörden ventspräch«», die befugt sind Zahlungsbefehle zu ertheilen