Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
283
JPEG-Download
 

283

und Ausgaben zu veranlassen. Die allgemeine Masse desöffentlichen Vermögens besteht alsdann auS den Beträgenwelche den einzelnen Ministerien und Behörden zugewiesensind, so wie ferner die Massen dieser Ministerien und Be.hörden auS den besondern Massen für ihre Ausgaben be»stehen.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Grundsätze über die Lehre vonden Auflagen, oder von denAuflagen betrach-ret als Massen in der Staatswirthschaft.

Erster Grundsatz:DieAuflagen sind nur recht»mäßig wenn sie nothwendig sind;" daraus folgt:erstlich, daß die Auflagen die Staatöausgaben nicht über-schreiten dürfen, wie groß aber auch diese Ausgabenseyn mögen, die Auflagen müssen sie decken;zweitens, die Erhebungskosten müssen so geringe alsmöglich seyn, weil der Aufwand für sie eine Zuwagefür daS Volk ist.

Zweiter Grundsatz:Weil die Auflagen bom Volkund zum Nutzen des Volks erhoben' werben, so müssen sieAlle gleich treffen und keinem Einzelnen besonders schwer fal-len, ihre Erhebung muß ohne Anwendung harter und pei-nigender Mittel geschehen daraus folgt:erstlich, daß keine Auflage stattfinden dürfe, welche aufden Ackerbau schädlich, die Gewerbe hemmend, dieHandlung beschränkend wirkte, oder welche den Preistder nothwendigsten Lebensbedürfnisse erhöhen würde;zweitens, daß keine Auflage stattfinden dürfe, deren Be-zug erforderte Heere von Bedienten, Vergatterungen,lästige Untersuchungen, beschimpfende ober körperlicheStrafe.

Dr»tterGrunbsatzrDas Haupterfordernist um die