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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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auszubenken. Wenn unvorgesehene Ereignisse, wie einKrieg, ein starker M'swachs, Seuchen rc. zu neuen Aus»gaben zwingen, so vermehren die Gesetzgeber die Aufla-gen nach Maasgabe dieser neuen Ausgaben, der Beischlagzu diesen Auflagen führt den Nahmen der außerordentli-chen Einkünfte, und die Ausgaben den der außerordent-lichen Ausgaben. Wenn denn die Veranlassungen zu sol«chen außerordentlichen Ausgaben, sonnt diese selbst auf-hören , so findet auch die Erhebung des Beischlags nichtweiter statt und man verfährt wieder nach der gewöhnli,chen Weise.

Hiegegen könnte man einwenden, baß dies Verfah-ren dem Volk beschwerlich fallen müsse, indem der Ge-samtbetrag der Auflagen allzuhäüfig gesteigert würde. Essei darum räthlicher Anleihen zu brauchen mit denen mandie Unkosten außerordentlicher Ausgaben bestreiten könne.Wenn übrigens die Auflagen einmal auf einen höher»Anschlag gebracht worden, so werbe man hart die Regie-rung dahinbringen sie wieder auf den gewöhnlichen Satzherabzuwürdigen.

Allein, man wird mir nicht streitig machen, daß esnothwendig und nützlich sei, die Einkünfte und die Ausga,den beS Staats in gewöhnliche und außerordentliche zuunterscheiden. Wenn diese Einteilung einmahl feststeht,so ist klar, daß man auf irgend eine Weife für die Ab-tragung der außerordentlichen Ausgaben besorgt seyn. müs-se. Nun. ist die verhältnißmäßige Erhöhung der Auflagent die beste Weise.

Jeder Einwohner kennt den Grund dieses angeordne-ten Beischlags, und jeder wird gerne daS feinige dazubeitragen, wenn er gehörig gerechtfertigt ist. Wenn dieKraft verschwindet muß auch die Wirkung verschwinden,daS Volk kann daher die Herabsetzung der Auflagen for-dern, wenn der Beischlag nicht mehr nöthig ist.

Wenn man einwendet, eS sei die natürliche Richtung