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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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jeder Regierung, die ?suflagen zu vermehren und dasVolk nimmer zu erleichtern, so hoffe ich ein anderes vonder Zukunft, der die Lehre der französischen Regierungs«umkchrung nicht verloren gehen wird. Mein Verfahrenist daS der Sully und der Colbert, das der Anleiheist das der Neck er und anderer Kaufleute.

Viele Schriftsteller haben sich bemüht diese Anleihenbeliebt zu machen und ihre Wirkungen ins Schöne zumahlen, da stellen sie den Schatz vor als immer voll, dieAusgaben gar leicht berichtiget, rc. warum haben sie ihrertrügerischen Schilderet nicht beigefügt, sechzehnhundertMillionen in zehn Jahren vergeudet; den Staat mitzweihundert Millionen neuerdings verschuldet; daS<nigthum niedergeschmettert von dieser Schuld, das Reichselbst unter seiner Last gebeugt, die Regierung desFreistaats gezwungen ihren Obliegenheiten sich zu entzie,hen, Versprechungen unerfüllt zu lassen, die mit der höch,sten Feierlichkeit übernommen worden, um ihnen unver«brüchliche Treue zu sichern*)!

Man kann den Credit nicht anders erklären, dennals einZutrauen auf eine sichere Zahlungsfä,higkeit und denRufgewiß zu bezahlen, welchesZutrauen macht daß man leicht aufBorg erhält.

Wenn der Credit eines Staats blos dahin wirkensollte das Zutrauen zu geben auf eine sichereZahlungsfähigkeit und den Ruf gewiß zu be»zahlen, so sehe ich wohl ein, daß der Credit nützlichseyn könnte, weil bann der Bezug der Auflagen und dieBezahlung der Ausgaben leichter erfolgen würden. Credit

*) Seit dem Ende des Jahres 17*6 wurden in Frankreich vonder Regierung 1,647,200,000 Fr. geborgt. Diese traurigeThatsache hat Necker mit vieler Genauigkeit erwiesen.

Anm. d> Vcrf.