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In beiden Fällen wäre kein Unterschleif im Innern mög-lich, man braucht nichts als die Salzkothen undurchdring«lich zu sperren und einen allenthalben gleichen Preist fest-zusetzen.
Drittes Glied.
Anwendung des dritten Grundsatzes.
Die Gesetzgebung bestimmt die Größe der Ausgabenund weißt zur Zahlung einer jeden eine besondere Art deSöffentlichen Einkommens an. Der Finanzminister unter-scheidet das rohe Einkommen von dem reinen Ertrag undbemüht sich dieses jenem so diel als thunlich gleich zu ma-chen, damit die Thara so gering als möglich sei; er sorgtfür den Eingang der Gelder und ordnet die Zahlungendergestalt, daß alle Erfordernisse besorgt werden können,und jeder Beamte der Zahlungsbefehle ertheilen darf infesten und bestimmten Zeiten die ausschließlich seinem Ge-schäfte zugetheilten Gelder zu seiner Verfügung erhalte.
Hiegegen möchte man einwerfen; „es kann als Ent-wurf sich ganz gut auönehmen, wenn für jede Gattungvon Ausgaben bestimmte Arten von öffentlichen Einkünf-ten angewiesen sind, für die Ausführung ist es abernicht; denn man müßte auf daS sicherste den Ertragder Auflagen und die Größe der Ausgaben voraus-wissen , was schon schwierig ist, man müßte überdemdie Einbringung der Einkünfte dergestalt anordnen kön-nen , daß nie ein Rückstand bliebe, die Ausgabenso bestimmen, daß sie nie eine Veränderung erlitten.
den 64 Will. reiner Ertrag. Es möchte schwer seyn eineweniger belästigende und gewinnyoller« Steuer ausfindigzu machen.
Anm. d. Vers.