Band 
Dritter Band.
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«„entbehrliche Uebung der Beurlaubten zu unterlassen,und das Cantonspstem zu verwerfen, ist in derThat kein ganz glücklicher Gedanke«

»ES ist wahrlich nicht im Interesse des Volks, nichtin demjenigen der Freyheit gehandelt, wenn man sicheiner starken Aushebung widersezt, und wer durch eineschwächere Aushebung den Milnär - Aufwand glaubtvermindern zu können, der versteht eS nicht.«

Sehr wahr und schön ist, was der Verfasser vonden Unteroffizieren sagt, und indem mau die Stellehier beysetzt, verweiset man auf die Ansicht des Verfas-sers der Heerbildung über denselben wichtigen Gegen-stand, (S. 153} General von Tbeobald sagt:

»Ich verlange die gesetzliche Bestimmung, daß beyder Infanterie und der Reiterey alle, bey der Artilleriewenigstens der dritte Theil der Offiziere, von untenherauf, oder von der Picke an, wie man sagt, gedienthaben müßen. Der Dienst der Infanterie und der Rei-terey läßt sich, insbesondere durch die würtliche Ausü-bung, so voUkomnien erlernen, daß eine besondere Bil-dung-- Anstalt in dieser Hinsicht ganz überflüsig wird,und am Ende zu nichts dient, als eine Menge nnreiferJünglinge aus piivilegirten Classen, vielleicht des Aus-landes, in die Stellen zu bringen, die nur der wohlverdiente Preis vieljahriger, beschwerlicher Dienstleistungseyn sollten: ein sogenanntes Cadetten - Institut,wie es unter der vorigen Regierung bestanden hat,scheint mir mit den Grundsätzen einer konstitutionellenMonarchie gar nicht vereinbarlich zu seyn.«

»In dieser gesetzlichen Bestimmung sehe ich zugleichda» einzige wirksame Mittel, um zu guten Unteroffizie-ren zu gelangen; so lange die Classe der Unteroffiziers