Band 
Dritter Band.
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Dadurch, daß der Zögling im Korps alle untern Stuf-fen praktisch durchgeht, wird obigem Vorwürfe sattsambegegnet, und zwar mit dem auffallenden Vortheil, daßer in allen diesen verschiedenen Dienstverrichtungen stetsvon erfahrnen und ausgezeichneten Offizieren eingeführtund geleitet wird, daß er nie in die für die Moralitäteines jungen Menschen nachtheilige Gemeinschaft mitRohen und Ungesitteten kömmt, daß nie eine Familia-rität zwischen einem solchen Jüngling mit Ungebildetenstatt finden kann, und daß demnach der gehörige Re-spekt des Untergebenen gegen snine Vorgeseßtrn, schonbey seinem Antritte hergestellt ist.

- Die wohlthätige Constitution, die unser König ge-geben, die von seiner Nation mit heißem Danke ange»nommen und beschworen wurde, spricht die Gleichheitder Stände so wenig aus, daß das ConfcriplionS-Edikt vo rfchreibt, alle jene jungen Leute aus der ge-bildeten Klaffe, die das Loos getroffen, als Kadetteneinzureihen, weil sich bey solchen eine höhere Ausbil-dung und bessere Erziehung voraussetzen läßt.

Der Verfasser sagt uns in §, 5 die Constitution be-treffend, daß »in der Regel der Kriegsdienst doch nur»auf die ärmere Klassen fällt« und schreibt in Folgedessen .vor, daß »jedem Pflichtigen frey gestellt werde»»soll, sich entweder von einem Theile seiner aufhaben-»den Dienstzeit, oder von der ganzen, bnrch Erlag ei»»ner bestimmten Summe loszukaufen rc.«

Dieser Vorschrift und diesem Ausspruche nach kömmtalso in der Regel nur die ganz arme Klasse mehrzum Kriegsdienst, Leute, die von ihrer Geburt an,durch Mangel verurtheilt sind von jeder Ausbildungausgeschlossen zu seyn; sie erzeugt eine viel v?rszitoch?ptzo