sehend, fand er für nöthig, einige Bedingungen beizufügen, wenner sein Geschick mit einsetzen sollte, und forderte daher, daß Schickungesäumt nach Wcstphalen hin operire, und den Gedanken aneine Einschiffung gänzlich aufgeben solle. Denn nur in Deutsch-land selbst sey Deutschland zu helfen, und eö erscheine zwecklos,eine Schaar kühner und kriegerischer Männer in das Ausland zuführen, wo sie nur gefesselte Werkzeuge einer fremden Willkürseyn würden. Sey es jedoch, daß Schick bereits anfing, sich mitder Idee einer solchen Auswanderung, als letzten Hoffnungs-anker, zu befreunden, oder daß sein Starrsinn die Einmischungeines jeden Fremden in seine Plane verschmähte; genug, die bei-den Männer vermochten nicht sich zu vereinigen, und Grolmann,der vorfielen Andern geschickt gewesen wäre, Schill'n als Rath-geler und Gehülfe zur Seite zu stehen, schied, so wie auch derRittmeister v. Kuhnhcim, von Schill'S Eorps.
Ausser diesem Verlust kam noch dazu, daß die Geschichtevon Kattc, und die harte Bestrafung der Theilnehmer die Ge-müther der Altmärker erschreckt hatte; zudem zeigte Schill'S ganzeHaltung zu wenig Ermunterndes, um sich auf eine entschiedeneWeise für ihn zu erklären, und sich dadurch nochmals in gefähr-liches Wagniß zu stürzen. Noch bedenklicher aber wurden dieGemüther, als in diesen nämlichen Tagen ein vom König Je-romc zu Kassel am 5. Mai unterzeichnetes Dekret bekannt ge-macht wurde, nachstehenden Inhaltes: „Da der preußische Ma-jor Schick in dem Distrikt Bielefeld Verständnisse unterhaltenhat, um daselbst zum Aufruhr aufzufordern; da er sich unter-standen hat, sich bewaffnet in das Gebiet verschiedener confede-rirtcr Staaten zu begeben, ohne alle Autorisation des preußischenGouvernements; da ein solches Benehmen ihn zugleich als Aus-reißer im Hinsicht auf Preußen, und als Ucbertreler des Völ-kerrechts in Ansehung aller der Staaten, die er verletzt hat, dar-stellt, welches ihn den Piraten ähnlich macht, die ohne Kaper-briefe Krieg führen, und den bewaffneten Räuberbanden gleich-stellt : so befehlen Wir allen Militär - Commandanten und allenCivil-Bcamten, auf ihn Jagd zu machen und sich seiner und derSeinigen todt cder lebendig zu bemächtigen. Wir wollen undbefehlen, daß demjenigen oder denen, welche ihn arreiire» undabliefern werden, die Summe von 10,000 Franken bezahlt wer-den soll." Um den ungünstigen Eindruck, welcher durch diese
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