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Frankreich als Militairstaat unter Ludwig XVIII zehn Jahre nach dem Pariser Frieden / von Leopold von Zedlitz
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240
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240 Erste Abtheilung. Dritter Abschnitt.

stimmt. Das Ordenszeichen besteht in einem goldenen Kreuz,auf dem auf der einen Seite ein Degen mit der Umschult

I> 1'0 vir-tnw auf der andern eine Lorbeerkrone mit der

Umschrift: Imckov. XV instit. 1759 abgebildet ist. Nachden letzten Listen zahlt dieser Orden keine einheimischen abersechs auswärtige Großkreuze, unter denen sich die preußischGenerale Graf Ziethcn, Baron Knesebeck und Oppen, derrussische General Graf Sacken, und der englische GeneralDon befinden, auch ist der schon vor mehreren Jahren ver-storbene preußische General der Infanterie Graf Bülow - De»-newitz. sowohl hier als unter den Großkreuzen der Ehrenlegion

unter den Namen und Titel lVl. Lulow-Ooenitir Oäntwal ^

Ölet, <4ouverneur genäral 1s ki'us«« Uv^alo aufgeführt

Unter den Commandeurs dieses Ordens sind elf preußischGeneräle begriffen (von denen aber auch schon drei verstor-ben sind), ferner ein österreichischer und ein englischer Ge-neral, und.cher^ sich jetzt in russischen Diensten als Gcneral-lieutenant befindende Baron Jomini. Der Orden der Ehren-legion, dessen ersten Entwurf man dem General Mathieu D"-mas zuschreibt, wurde von Napoleon für Civil-und Militärverdicnste gestiftet. Der bekannte Staatsrath Rüderer leg^auf Aufforderung des ersten Consuls dem gesetzgebenden Ko^per den Plan dieses Instituts vor, am 19. Mai 1802 wur^derselbe nach lebhaften Debatten angenommen und der EConsul zum Chef der Ehrenlegion ernannt, ihm aberOberverwaltungsrath aus sieben Personen bestehend, dem ^Ernennung der Mitglieder übertragen war, beigegeben, u»der Orden selbst auf fünfzehn Cohorten bestimmt, deren l^.aus sieben Oberbeamten, zwanzig Commandeurs, dreWOfsicieren und 350 Mitgliedern bestehen sollte. Jeder diestCohorten wurde eine besondere Residenz und 200,000 Fra>>^jährlicher Einkünfte von den Nationalgütern angewiesen. ^bei Gelegenheit dcr Kaiserkronung, wurden diese Plane in "Uführung gebracht, und ein Decret vom 14. Juni 1804 Mdie Bestimmungen des Ordens fest und ernannte die Marsch^Murat, Bernadotte, Augereau, Berthier, Mortier, Besst^'

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