264 Zweite Abtheilung. Zweiter Abschnitt.
hen unmittelbar unter seiner Aufsicht. Der auf den Ministerfolgende Beamte, unter dem Titel eines Directors des Perso-nellen, ist jetzt der Staatsrath Admiral Holgan, und ein an-derer Staatsrath, Herr Baursaint, steht dem Minister bei derVerwaltung der Colonieen zur Seite. Die auswärtigen Be-sitzungen werden in die des Occidents und Orients eingetheilt,in den erstem befehligt jetzt der Generallicutenant Graf Don-zelot als Gouverneur zu Martinique. Zu diesem Gouverne-ment gehören die Waffenplätze Fort Royal, Cul de sac Maire,und St. Pierre. Martinique ist mit einem Bataillon Infanteriebesetzt. Guadeloupe hat seinen eigenen Gouverneur, unterdem die Waffenplätze und militairischen Posten Maria Ga-lante, Pointe-a-Pitre und Basse-Terre stehen, und ist eben-falls mit einem Bataillon Infanterie und verhältnißniäßigerArtillerie besetzt.
Guyana, von wo erst kürzlich der General Milius,welcher Gouverneur daselbst war, zurückkehrte, ist ebenfallsdurch ein Bataillon Infanterie und durch eine AbtheilungNationaljager besetzt. Die Inseln St. Pierre und Miquelonsind keine militairischen Posten. In den Besitzungen desOrients und an den Küsten von Afrika, ist Pondicheri miteinem Bataillon, aus den Einwohnern gebildet, besetzt; aufKarikal, Mahä, Panaon und Chandernagor nebst Surate,sind nur Comptoirs, aber auf Bourbon befindet sich ein Ba-taillon Infanterie nebst Abtheilungen von Artillerie und Gens-darmerie, und die beiden Häfen St. Denis und St. Paul,sind militairische Posten. Die zu Senegal gehörige InselSt. Louis mit dem Fort gleiches Namens, ist durch ein Ba-taillon Infanterie, durch Artillerie und Sapeure besetzt; dasFort ist ein Waffenplatz vom vierten Range, an der Wieder-herstellung seiner Werke wurde in den letzten Jahren mit gro-ßem Fleiß gearbeitet, auch die Insel Gorse ist militairisch be-setzt. Ein Ersatzbataillon für die Garnisonen der Colonicnbefindet sich aus der Insel Olcron, und sendet ununterbro-chen Ergänzungen geübter Mannschaften ab. Zu der Admi-nistration der Marine gehört eine Intendantur, deren Beamten