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2 (1847) Fünfzehn Friedensjahre. Aufenthalt in Russland, Rückkehr 1830. Feldmarschall Graf Gneisenau und General der Infanterie von Grolman. Die Citadelle von Antwerpen vom October 1830 bis Ende 1832. Aufenthalt in Holland / von Wilhelm von Rahden
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Colberg, den löten August 1807.

,, Am 9tcn dieses Monats entrückten höhere Befehle unsern würdigenKommandanten aus unserer Mitte, und mit dem Verluste dieses mit sel-tenen Tugenden geschmückten Mannes schwanden unsere stolzen Träumedahin. Gern wären wir im Besitze des unverzagten Beschützers un-serer Wälle für immer geblieben, und gern hätten wir nach den voll-brachten vcrhängnißvollen Tagen die seligen Früchte des Friedens nurrait ihm getheilt. Aber nicht bestimmt, diese in unsern sichern Mauern^ genießen, hatte ihm unser Monarch, ganz überzeugt von dem Werthedieses großen Mannes, einen andern Wirkungskreis vorgezcichnct, inwelchem sein rastloser Geist sich ein neues Denkmal stiften sollte.

Ist jedoch dieser unsern Herzen so theuer gewordene Held nichtMehr unter uns, und hat er uns verlassen, um vielleicht nie den Ort^überzusehen, dessen bcneidcnswerthes Schicksal in den mißlichstenAugenblicken seinen einsichtsvollen Befehlen untergeordnet war, sokürd gleichwohl das Andenken an ihn, der bei den Tugenden desKriegers nie die Pflichten des Menschen vergaß, der, von der erstenMinute seines Erscheinens an, Vater eines jeden Einzelnen wurde,und es auch noch im Moment des Scheidens blieb, nie in unserer,dvn Dank gegen ihn erfüllten Seele erlöschen. Wir Alle haben ihmlu Alles, die Erhaltung unserer Ehre und unsrer Habe, die Zufricdcn-hnt unsers Landesherr,, und die Achtung unserer ehemaligen Gegner^ verdanken.

Möge es erst nur unserer spätesten Nachkommenschaft vorbehaltenH">, die Asche unsers Vertheidigers zu segnen'.

Von seiner Abreise wurden wir Tags zuvor durch das hier wört-^ eingerückte Schreiben benachrichtigt (folgt nun das oben bereits""'getheilte Abschiedsschreibcn des Herrn von Gneiscnau).

Wir haben seinen Auftrag von Herzen erfüllt, und zur Steuerb" Wahrheit vereinige sich die Bürgerschaft in dem öffentlichen Ge-stündniß:

Wir haben nie einen Zwang empfunden, uns haben keine harten^"sügungen gedrückt, und das, was wir thaten, geschah aus reiner^u'nlandsliebc. Das höchste Wesen nehme ihn, unsern herrlichen