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2 (1802) Leonard Meister's Helvetische Geschichte während der zwei leztern Jahrtausende oder von Cäsars bis zu Bonaparte's Epoche [2]
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„Von den österreichischen Waldstädten, von Genf und»von dem Wattlandc nicht ohne Gefahr für die Eid-genossenschaft beunruhigt werden/ so werden wir jede»Kriegsgefahr nicht weniger von diesen Gegenden,»als von dem Vatcrlande selbst abtreiben." Sie be-willigte» zwar den französischen Hilfstruppen vonSt. Gallen und Uri den Durchpaß, zugleich aberbehielten sie sich das Recht vor, auch mit andernMächten in Verbindung zu tretten. Unterm -z. Febr.legte der Bottschaftcr ein neues Memorial vor:»Nur in wiefern es der Vorbehalt des französischen,-Bündtnisses gestattet, behalten die Cantone das»Recht zu andern Verbindungen. — Durch langem»Aufschub der Werbungen stürzen sie die schweizer-»schen Befehlhaber ins Verderben u.s.w," Als ent-ehrend für die eidgenößische Souverainitat gab mandem Bottschaftcr das Memorial sogleich zurät. Aufder Taglejstung verpflichteten sich die eidgenößischenAmphiktyonen beym Eid« zur Verschweiqnng ihrerRathschläge bis auf d^ Ablegung des Berichtes vorden hohen Obrigkeiten. Den 24. Febr. 1668. hatteder Kaiser dieser Tagleistung', vermög der Erbverei-nigung, Unterhandlungen antragen lassen. Den r;.überreichte sein Bottschaftcr Hans Dietrich vonSchönem, folgenden Vorschlag: »In der Erbverei-»nigung vom I. i;n. scheint sich das getreue Auf-„sehen nur auf Friedensjeiten zubeziehen; in Krie-

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