»»geszeiten hingegen sollte man vermög der ältern„Erbveremigungen von den Jahren 1474. u. 1477.„wol auch thätliche Fürsorge erwarten "« Die Tag-leistung traf wegen des getreuen Aussehens über dieösterreichischen Waldstädte gehörige Maaßregeln. We-gen der französischen Werbung beschloß sie: daß manbuchstäblich den Jnnhalt des Bündtnisses befolgen,aber daß kein Canton dem Könige für sich absonder-lich einige Truppen zusenden werde. Ein für allemalverwarf sie die Verstärkung der Kompagnieen. ZurVermeidung alles Betruges durfte ohne obrigkeitli-chen Bewilliqungsschein kein Angeworbner wegzie-hen. Den Freikompagnieen versagte man so wol denDurchpaß als die Ergänzung. An die Befehlhaberergieng der gemeßne Befehl, sich bey Leibes - undLebensstrafe weder gegen Burgund noch gegen Oester-reich oder das deutsche Reich anführen zu lassen. Aufeiner neuen Tagleistung unterm 8Ü8. Merz schrittman zu dem Punkte wegen Beschirmung der Grenz-plaze. Im Namen des Kaisers drang Schönau aufkräftigere Auslegung des ErbvereinS. Eben wegenMangel-an treuem Aufsehen, sprach er, giengenBurgund und Elsaß verloren. Die einen Cantoneverlangten Bedenkzeit, die andern, besonders die ka-tholischen, versprachen thätliche Hilfe, jedoch nurr„was Ehrenhalben gebührlich seyn mag, und was je„nach Gestalt der Sachen ziemlich und gut scheint-» 1 er Band. H Hin-
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