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2 (1802) Leonard Meister's Helvetische Geschichte während der zwei leztern Jahrtausende oder von Cäsars bis zu Bonaparte's Epoche [2]
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nächstem Augstmonate bezalt Euch Se. Maj. Kapi-talien und Zinse. — Diese« Vertrag wurde mitMehrheit der Stimmen, ohne Beantwortung, schlecht-weg dem Abschied einverleibt. UeberdieS beschloßdi Lagleistung, bey den hohen Obrigkeiten daraufzu dringen, daß sie sämmtlich (jedoch mit Ausnah-me besonderer Fälle) auf alle und jede französischenGehalte Verzicht thun. Da die Befeblhaber derfranzösischen Leibwache, Stuppa, Lrlach und an-dere das eidgenößische Abmahnungsschreiben uneröf-net hatten zurükschiken dürfen, wurden sie nunmehrauf den I8/-8 Juli peremtorisch auf die Lagleistungin Baden zur Verantwortung berufen, mit demheitern Anhange, daß sie beym Ausbleiben werdenin Kontumaz verfällt werden. Anstatt der Vorla-dung zu gehorchen, schikten die Befehlhaber eineschriftliche Rechtfertigung, und der König zu ihrenGunsten eine Fürbitte ein. — Jeder Kanton schriebabsönderlich an seine Angehörigen; besonders an dieHanptleute der Freikompagnien; es giengen scharfeBefehle zur Rükkehr. Im Falle länger» Ausblei-bens sollten sie nicht etwan blos von ihrem beson-dern Kantone, sondern von gemeinem Stande (vongemeiner Eidgenossenschaft) abgestraft werden. —Neue Anwerbungen, wohin es immer seyn mögte,bleiben kür einmal in allen Kantonen und Herr-schaften durchaus untersagt» Gleiche Maaßregeln

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