eine neue Tagleistung nach Bern ausschreiben sollte;in seinem Schreiben keine Sylbe, was daselbstsollte verhandelt werden. Dieses begehrte Anriehzuwissen, um dem Gesandten die gehörige Instruk-tion geben zu können. Er schrieb: Sein Königbesiegle den Bundesentwurf, nur behalte er sicheinerseits die Justiz über die Truppen vor, ander-seits, nach geschlossenem Frieden, entweder ibreAbdankung oder Abtrettung air irgend einen vonseinen Allirten. Dieser Bericht befremdete die Zür-cher so sehr, daß sie vor weiterer Unterhandlungmit dem englischen Gesandten in Bern, eine beson-dere Tagleistung in Aarau veranstalteten. Zugleichverbot man allen bereits ernennten Befehlshabernden Zutritt in Aarau. Nach der Unterredung da-selbst begaben sich die eidgenößischen Gesandten mitgemeinschaftlichen Instruktionen zu dem englischenGesandten in Bern. Dieser beharrete auf folgendenPunkten : i) Der König werde sich der Schweizer-truppen nicht nur in seinen drey Königreichen be-dienen , sondern auch an jedem andern Orte fürseine Verbündeten, r) Nach geschlossenem Friedensollen sie entweder mit sechs Monatsolden abge-dankt, oder einem seiner Allirten überlassen werden.Z) Zur Justiz seze er neben sechs eidgenößischenKriegsräthen sechs englische. 4) Was die Gegen-bitte betreffe, so lasse der König seine Verbündeten
nie