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X. Cantonen zusammen. Fruchtlos zerschlug sich dieZusammenkunft. Auf Konstanzischer Seite erneuerteman die Feindseligkeit. Nunmehr liessen es dieCantone nicht länger an leeren Klagen bewenden;sie forderten so wol die Stadt Konstanz als die hie.bey besonders strafbaren Personen vor den Richter-stuhl ihres Landvogts im Lhurgau , und zwar unterAndrohung, daß, im Falle des Ausbleibens, ihreGefalle auf thurgauischen Boden sollten arrestirtwerden. Auf der eidgenößi sehen Iahrrechnnng imI. r68Z. drang ein Abgeordneter von Oesterreich aufdie Befreiung der arrestirten Gefälle und auf recht-liche Untersuchung des Handels , nach Vorschrift desErbvereins. Da Konstanz nicht gleicher Weise dieeingetriebenen Geldbußen und die gewaltsam weg-genommenen Handelsgüter zurükgeben wollte, so be»Karrten auch die Cantone bey der Arrestirung derConstanzergefälle, brachten sie aber, aus Besorgnißvon Repressalien, für einmal nicht zur Vollziehung.Im Sept. 1684. traten zu Oehningen von neuemeidgenößische und österreichische Kommissare zusam-men. Nachdem ihre Schriften und Gegenschriftenan eine eidgenößische Tagleistunq war eingesendetworden, gab die Tagleistunq im November folgendeErkanntniß: Die Cantone behaupten, wie bisher,ihre Gerichtsbarkeit bis in die Mitte des Bosensees,hingegen lassen sie die Stadt Konstanz bey ihren
Fische-