Fischereien ungekränkt, jedoch ohne Nachtheil fürdie thurgauischen. Die Landung an dem helvetischenUfer steht, im Falle eines Gewitters, den Konstan«zern frey, jedoch immer mit Vorbehalt der landes-herrlichen Rechte. Von allen Seiten beobachtetman genau und ohne Steigerung den Zollvergleich,der im I. i6;i. zwischen Konstanz und dem Lhur-gau gemacht worden u. s. w. — Um so viel weni-ger schwierig war die Beylegung des Handels, daum eben diese Zeit der Kaiser ohnehin mit wichti-gern Angelegenheiten mehr als genung beschäftigetwar. Ohngefähr ein Jahrzehent hernach, im I.rs>S 4 , erneuerten sich wegen Verlezung der Neutera-lität die Grenzstreitigkeiten. Ein eidgenößischeSMarktschif, theils mit ri; Maltern Getreides theilsmit italiänischen Handelsgütern beladen, wurde inder Gegend von Rorschach, und zwar auf eidgenößi-schem Bezirke, von kaiserlichen Soldaten wegge«nohmen. So wol die mitregierenden Cantone desRheinthales als der Abt von St. Gallen forderten-bep dem Magistrate zu Buchhorn theils die Zurük-stellung der Beute, theils die Auslieferung desHauptes der Freibeuter. Der Magistrat versichertedaß der Urheber der Plünderung, Joseph Henzel,sich bereits unter höherm Schuze befinde. Uebrigensversprach er, bis auf endliche Erörterung des Ge-schäftes von den geraubten Gütern nichts ausser-ter Band. Q Der-
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