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Dörfer gegen die protestantische Intoleranz (wie ersagte) sicherzustellen. Den iz. Scpt. erschien derAgent persönlich vor dem Kaiser. Er erhielt dieZusage für nähere Untersuchung der Sache. ImFebr. 1698 erfolgte die kaiserliche Erklärung, daßdie Wiederlösung des Pfandschillings unwiederruflichfestgestellt wäre, und daß in Betref der Freilassungdes Eberhard Im Thurm, als eines kaiserlichenVasallen, der Kaiser weiter keine Schwierigkeitenerwarte. Den r;. Merz 1693. versammelte sichhierauf in Schafhausen eine reformierte Lagleistung.Dem kaiserlichen Bottschafter, Baron de Ncveü,ließ sie verdeuten, daß der immer noch fortwährendeWaarenarrest geradezu gegen den österreichischen Erb-verein stosse. Der Bottschafter verbat sich bis nachder Freilassung des Eberhard Im Thurm jede wei-tere Einmischung. Auf dringendes Zureden der Lag-leistung willigten endlich die Schafhauser in io weitauf die Freilassung, in wiefern man ihnen gegendie Rache des Im Thurm hinreichende Sicherheitgebe. Die bald hernach im April ziisammenberufe-ne gemeineidgenößischc Tagleistung empfahl dieSchaf-hausersche Angelegenheit dem Baron von Neveü.Dieser stellte vor: Richt so fast wegen der Gefan-geniiehmung des Im Thurm, als wegen verschie-dener Tcrritorialvcrlezungen, wie auch wegen einesMandats, voll religiösen Parteigeistes, wäre der
Arrest