Arrest aufgelegt worden. Endlich verglichen sich inBetref des Im Thurm die Schafhausex mit demkaiserlichen Gesandten über folgende Urphed : ImFalle der Freilassung des Gefangenen, auf Vermitt-lung der Eidgenossen und aus Nachgeben gegen denKaiser, soll er sich noch vorher eidlich verpflichten,weder an der Stadt Schafhausen noch an seinen An-verwandten nicht die geringste Rache zu nehmen,widrigenfalls sollte ihn vor der verdienten Strafekeine Gewalt schüzen. Geradezu widersezte sich ImThurm der Beschwörung der Urphed, und das nel-kenbkrgsche Oberamt arrcstirte noch immer die schaf-hauscrschen Güter. Dies erwekte in Schafhausensolche Erbitterung, daß der Rath die Bürger nichtohne Mühe von Gegengewalt abhielt. — Zu wie-derholten Malen, schon im Mai, und hernach imJuni i6y8. erklärte der Kaiser, daß er den Pfand-schilling von ro,ooo- Gulden bereit halte, und nunsogleich die verpfändeten Dörfer in Best; nehmenwerde. Gern oder nngern holten die Schafhauserden Pfandschilling ab. Hierauf hob der Kaiser denWaarenarrest auf, allein bey ausbleibender Looslas-sung des Im Thurm nahm man die Schafhausergü-ter bald wieder weg. Hierüber beschweerte sich einegemeineidgcnößische Tagleistung, als über Verlezungder in dem Erbvereine festgeseztcn Rechtsform.Nichts desto weniger hatten die gewaltsame» Schritte
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