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kongreß seinen Anfang. Den 7. Scpt. unterzeich-nete man den Frieden. Die Grundlage desselbensind dcrWestphalische, der Nimwegisch -- Ryßwikischeund der erst noch in dem Laufe des Jahres 1714. ge-schlossene Rastattische Frieden. Diesem Frieden wur-den auch die Eidgenossen einverleibt. Nicht langevorher / bey Anlaß des UetrechtesfriedenS vom I.1712. hatte sich der König von Preussen, als Grafvon Neuenburg, sehr ernstlich dem Entwurffe wider-sezt, welchen Kaiser Karl VI- den Reichsständen vor-legen ließ, um die Schweiz wieder mit dem deut-schen Reiche zu vereinigen. *) — Erst im I. 1717.
entließ
*) Hierüber verweisen wir auf Boyve UM.l'lmligeimt äo Neukclmrel. Was für Entwurffegegen die Schweiz auch damals den Kaiserhofbeschäftigt haben, sieht man unter andern ausdem politischen Testamente eines österreichischenMinisters an den Kaiser Leopold l- Dieses Te-stament hat Hofrath Haberlein in sein Staats-archiv eingerükt. Man sehe den l. Band, rtcSHeft, s. egg. u. f.— «Es ist rathsam, schreibt«der Minister, unter der Zeit, da Italien und«Deutschland Ew. Majestät beschäftigen, da Sie«auf den Umsturz Frankreichs oder der stolzen«Schuzgenoffen des Reichs sinnen, Ihr altes«Vorhaben und ihre gerechten Ansprüche aus die«Schweizer immer vor Augen zu haben. Die«Schweiz ist ihr Vaterland und gleichsam dieK s