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und Svlothurn, wie auch der Veimer der StadtNeuenburg/ gegen alles, was dieses Ortes würdeverhandelt werden, und traten ab. Der Kanzlervon Brun legte eine Gegenprotestazion ein, indemer ausführlich bewiest, daß der Beysiz bey den Lan-dessiandm niemand Andcrm, als cingebohrenen ach-ten Landeskindern zustehe. Nach vorgelesener Voll-macht erklärte sich hierauf, im Namen des Prinzenvon Conti, der Ritter von Angouleme gegen dieRcchtmäßigkcit dieser Versammlung, und zwar ei-nerseits weil nicht (wie sonst gewöhnlich) der Gu-bernator selbst den Vorsi; führe, anderseits aber, weilder grössere Theil aus parteiischen Richtern bestehe.Damit trat auch er ab. Der Kanzler und Vennervon Neuenburg, wie auch der Sachwalter der Her-zogin von Nemours legten eine Gegenprotestazionein. Durch den Spruch der Landstande wurde dieErbfolge der Herzogin zugekennt. Feierlich beglük-wünschten sie die Cantone Bern, Freyburg und So-lothum. Keineswegs noch ruhte der Prinz von Conti.Er verfolgte die Herzogin vor dem Parlemente zuParis. Im I. 1699. sprach es zu Gunsten des Prin-zen. *) Den Spruch anerkennten weder die Neuen-burgcr noch die Herzogin. Aur Behauptung ihrerVorrechte erschien in Neueuburg' eine bernersche Be-
sajuns.
*) Larrey. V. Vl.