eine Hofbedienung. Damals ertheilte sie der Fürstnach Willkür, seither hob er sie auf. Der General-advokat war Sachwalter bey Rechtshändeln wegendes Fiskus. Der Haß gegen Gaudot floß aus sei-nem Verhalten bey dem Prozesse der Stadt gegenden Hof von Berlin. Die Bürger waren unzu-frieden mit der Art, wie er ihre Klagen vorge-bracht hatte. Ungeheuer waren die Unkosten desProzesses. *) Täglich forderte Gaudot für sich selbstvier Louisd'orS; Derschau acht Louisd'orS. Geradeum die Zeit von Gaudots unseligem Geschike, denApril , bot Bern zur Unterstüzung des gefälltenAusspruches 60. Kanonen und 1600. Mann auf.Unbeantwortet ließ Bern den schriftlichen Berichtder Neuenburger. In der Mitte von diesen glaubtesich Derschau nicht länger sicher. Er verreißte nachBern. Diejenigen, welche Gaudots Haus geplün-dert hatten, wurden bey Strafe des Strassenraubeszur Jurükstellung verpflichtet. Die Visa (Verbal-prozeß) schikte der Stadtrath an die IV. mitNeuenburg verbundenen Cantone, Bern , Luzern,Freiburg und Solothurn. Er bat den General vonLentuluS um Beschleunigung seiner Herreise. Erschikte Abgeordnete nach Bern; auch der Staatsrathschikte Abgeordnete. Da so wohl der Stadt - als,_ der
*) Sie beliesen sich auf 64020. Franken. Bernsezte sie auf zsoos. herab.