gene Vermittlung Kaiser Carls VI. vorzuziehen,Zur Vermeidung auswärtiger Vermittlung so wohlals des Verdachtes der Parteylichkeit schlugen Zü-rich und Bern vor , daß man im Namen dersämmtlichen Vkll. alten Cantone eine Gesandschaftnach Cbur senden sollte, allein die andern Cantoneverbaten sich nähere Einmischung. AnSdrüklichheißt es gleichwohl in dem Bundesbriefe der Vlll.Cantone mit den Graubändtnern : »Sollend wir»die obgemeldten beyden Theile in allem unsern»Anliegen uns aller Freundschaft, Treue und För-derung gegen einander wie von altem her getrö-»sten, und insonderheit neben getreuem Aufsehen,»je nach Gelegenheit und Beschaffenheit der Noth»und der Zeit mit freundlicher Hilf einander bey-»springen." Ausschließend schikten die beyden Vor-orte eine Gesandtschaft nach Chur; Zürich denStatthalter Escher; Bern den Sekelmeister vonWattenwyl. Den 29. August 1-29. langten diesezu Cbur an. Um eben diese Zeit hatten der oberegraue Bund und der Zehn Gerichte Bund auf den7. September den Bundestag nach Jlan; ausge-schrieben , und auf den gleichen Tag der GotteS--hausbund nach Chur. Nickt ohne Mühe gelang esden eydgenößischen Gesandtenauch den lezternBund zur Absenkung seiner Deputieren uach Jlan;zubewegen. Auf dem dortigen allgemeinen Bundes-
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