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1 (1824) Erster Theil: Taktische Geschichte der Artillerie / von W. von Grevenitz
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denen Geschütze und im Schießen nach -er Scheibe be-stand. Hatten sie auf diese Art ausgelernt, so boten sieihre Dienste kriegführenden Fürsten oder Städten an.Sie wurden ansehnlich besoldet und belohnt. Aus ihrerKunst mußten sie ein Geheimniß machen; denn nach einerVerordnung Karls V. vom 15. Mai 1519 war es einemBüchsenmeister oder Feuerwerker verboten , seine Kunst,ohne Erlaubniß, Anderen zu lehren; sie mußten einen Eidablegen, nichts darüber zu sagen. Hieraus bildete sich inder Artillerie ein Zunftgeist, welcher noch in späteren Jahr-hunderten sichtbar war. Ein Büchsenmeister oder Feuer-werker erhielt vierfachen Sold, oder monatlich 16 Gul-den; ein Feld, oder Schlangenschütz 8 bis 12 Gulden.Sie hatten keinen andern Befehlshaber, als den oberstenFeldzeugmeister und Zeugmeister; sie erhielten einen Klep-per und einen Jungen. Da die Fürsten selten so vielBüchsenmeister unterhielten, als sie zu einem Kriegszuge be-durften, so entlehnten sie solche von neutralen Fürsten oberStädten. Zur Bedienung der Geschütze dienten die Schnel-ler und Schanzbauern; erstere hauptsächlich zur Aufrich-tung der Hebezeuge, welcher man, um die schweren Ge-schütze von den Sattelwagen auf Lasteten zu schaffen, viel-fältig bedurfte. Letztere waren gleichfalls angewiesen,Hand an das Geschütz zu legen. Man nahm in -er Re-gel an, daß bei einem Artillerie-Train, wie der pag. 22.angegebene, nicht weniger als vier Fähnlein oder 400Schanzbauern seyn sollten. Da die Büchsenmeister, Schnel-ler und Schanzbauern stets bei dem Geschütz verbleibenmußten, und daher nicht, gleich den Reisigen und Fuß-knechten, in der Schlacht Beute machen konnten, so hattedie Arkeley besondere Gerechtsame, unter welche z. B.gehörte:

1 ) Wenn eine feste Stadt, Schloß oder Flecken mitSturm beschossen und erobert wird, so soll alles