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„Es scheint, dafs dieses von einem Mitgliede der Akademie herruhrende Verfahren, dessen,Andenken ihr ehrwürdig und theucr ist, bekannt zu werden verdient, weil es die Portschritte„einer so wichtigen Kunst befördern kann.“
28. So theuer auch immer Vaubans Andenken der Akademie 3eyn mag, kann diesdoch keinen Einflufs auf das Uriheil über ein Verfahren haben, das ihm fälschlich zuge-schrieben wird. Ohngeachtet aller dargelegten Beweise folgen hier die Herren Commissa-rien Fourcroys Angabe.
29. Das Verfahren selbst ist (im 2ten Theile der Uebersetznng) als willkührlich, un-zureichend und auf falsche Grundsätze beruhend erwiesen worden. Es verdient nichtmehr bekannt gemacht zu werden als es schon ist, und der Beifall, welchem ihm dieAkademie auf den Bericht ihrer Commissarien gewährt, ist den Fortschritten der so wich-tigen Befestignngskunst entgegen.
„Es gründet sich ganz auf die Erfahrung, und verdient deswegen mit Genehmigung der„Akademie gedruckt zu werden.“
50. In der Naturkunde mnfs die Erfahrung entscheiden, und die Herrenj Akademi-ker machen hier eine falsche Anwendung von ihr. Die wirkliche Widerstandsdauer einerFestung entscheidet nicht in Beziehung auf eine zweite Belagerung derselben, vielwenigerauf eine andere nach einer verschiedenen Art befestigte. Der Grund davon findet sichschon Nr. 20. angegeben. Das Ende des Berichtes- der Commissarien aber, welches Herrvon Keralio im Journal des Savans gänzlich hinweg gelassen hat, verdient be-merkt zu werden; es heifst: .
XXIV. „Wir glauben jedoch dabei bemerken zu müssendafs die Akademie nicht überj,den Grad von Schärfe und Genauigkeit der Resultate urtheilen kann, di#„sich bei dem gegenwärtigen Zustande des Festungsbaues, des Angriffes und„der Vertheidigung ergeben, weil die Verfasser der Schrift nur die allgemeinen Grund-sätze des Verfahrens aufgestellt, nicht aber die nähern Data gegeben haben, unter de-„nen man jenes auf die besondern Fälle anwenden kann.“
Unterzeichnet: der Herzog von la Rochefaucault;
De la Place; der Marquis von Condorcet.
gi. Der Verfasser hat hier keinesweges die nöthigen Data verschwiegen; er hat al-les gesagt was er wufste, und mehr als er sollte: denn sein Verfahren mufs in den Au-gen jedes Unbefangenen als ungereimt erscheinen, weil er durch dasselbe alle Befe-stigungsarten ohne Ausnahme beurtheüen will, wie er ausdrücklich sagt. Die Her-ren Commissarien scheinen blofs diesen Vorwand gebraucht zu haben, um nicht Etwasunbedingt gut zu heifsen, was es gar nicht war. Es scheint so, als hätten sie die Un-vollkommenheit der Sache gekannt, die sie loben wollten. Sie fallen jedoch dabei in ei-