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2 (1824) Zweiter Theil / von W. von Grevenitz
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aufmarschiren kann, da jedes Fahrzeug wohl höchstens5, Schritt von dem andern entfernt bleiben darf, um, ohnedie Marschkolonne zur Ungebühr zu verlängern, zugleichauch kleine Biegungen oder Unebenheiten des Terrainsohne Stockungen für das Ganze zu überwinden.

Wie oft erwächst nicht der Artillerie von den hinterihr marschirenden Truppen der fast immer ungerechteVorwurf, sie halte den Marsch auf, oder veranlasse diefür die Truppen so sehr beschwerlichen Stockungen. Eswäre fast in den meisten Fällen wohl das Gegentheil zubehaupten, und die hinter der Infanterie marschirendeArtillerie muß unaufhörlich zum größten Nachtheile derPferde stutzen, wenn die Befehlshaber der andern Waffennicht streng darauf halten, daß bei einem vorkommendenHindernisse Alles dicht ausschließt, da für die Artillerieein kothiger Weg, eine Lache u. s. w., kein Hindernißist; sie fährt durch, und die Fußmannschaft sucht sich seit-wärts trockene Uebergänge. Daher muß, wenn z. B. dieInfanterie wegen einer Lache über einen Steg einzelngeht, die Artillerie, ohne dieses Dcfiliren abzuwarten, imMarsche bleiben, jenseits dieses Hindernisses aber vorder Infanterie sogleich aufmarschiren, wo es der Raumerlaubt, und abwarten, bis die Infanterie wieder imMarsche ist.

Wir haben uns bei der Schule der Batterien undBrigaden darüber ausgesprochen und als Regel angegeben:wo es uur angeht und die Breite des Weges es irgenderlaubt, nicht zu Eins, sondern in Sektionen zu marschi-ren. Bei Reisemärschcn wird es indeß nicht wohl mög-lich seyn, unter allen Umständen dieser Regel zu folgen,wenn nian nicht auf Kunststraßcn oder in einem Lande,wie die Champagne, marschirt, wo die andern Truppenin den wellenförmigen trockenen Ebenen neben den Heer-straßen meilenweit, ohne auf irgend ein Hinderniß zustoßen, fort-, selbst neben Dörfern vorbeigehen können,