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Praktische Anleitung zum Traçiren der Eisenbahnen / von Joseph v. Traunfels
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schneiden. Es ist dies der genaue Gegensatz des englischen Principes, nachwelchem die theuere Grundeinlösnng, verbunden mit dem festen, aber dochverhältnißmäßig leicht zu bearbeitenden Erdreiche, ein Einschneiden der Bah»als vortheilhafter erscheinen ließ.

Was nun die Uebersetzung von Berkehrsstraßen, als: Flüsse, Kanäle,Landstraßen oder schon bestehenden Eisenbahnen anbelangt, so ist hierunterFolgendes zu bemerken: Fließende Wässer, als Bäche, Flüsse, Ströme rc.können nur über der Wasserspiegelfläche übersetzt werden. Es muß daherdie Nivellettehöhe sich nach der gegebenen fixen Wasserspiegel-Küte richtenund so gewählt werden, daß das Niveau des höchsten Wasserstandes, beiGewässern, welche nicht schiffbar oder flößbar sind, mindestens noch 2 Fußunter die unterste Kante der Brückenkonstruktion zu liegen komme

Ist aber der Fluß oder Strom schiffbar, so hängt die lichte Höhezwischen der Unterkante der Konstruktion und jenem Niveau des Wasser-spiegels, bei welcher die Navigation noch möglich ist, von der Art undKonstruktion der Fahrzeu-ge oder Flösse ab, und läßt sich nicht näher prä-cisiren, sondern ist für jeden speciellen Fall besonders zu ermitteln.

Die Richtung der Uebersetzung, solcher Gewässer soll im Allgemeinenmöglichst senkrecht auf die Richtung des Stromstriches gewählt werden,um sowohl die Konstruktion zu vereinfachen, als auch die Kosten nach Thun-lichkeit zu reduciren.

Kanäle kann die Bahn über oder unter dem Wasserkörper derselbenkreuzen. Im ersteren Falle muß die Nivellette so hoch liegen, daß zwi-scheu dem Treppelwege und der Unterkante der Konstruktion noch ein hin-reichender Zwischenraum für einen Mann zu Pferde übrig bleibe.

Eine lichte Höhe von 10. Fuß (3,248 Meter) über dem Treppelwegewird in allen Fällen genügen und auch zugleich für die auf dem Kanaleverkehrenden Schiffe hinreichen. Auch hier wird man den Uebersetzungs-winkel nach Thunlichkeit einem Rechten zu nähern trachten.

Im zweiten Falle, wo die Bahn unter dem Kanale durchgeführt wer-den soll, muß man die Nivellette so tief legen, daß von der Oberkante derSchienen bis zur Unterkante der Konstruktion für die Ueberbrückung desKanales mindestens eine lichte Höhe von 15 Fuß 9 Zoll (4.8 Meter) erreichtwerde. Diese Bemerkung gilt übrigens auch für alle anderen Ueberbrückungen und Konstruktionen, welche sich über der Nivellette befinden.

Ganz analog dem vorhergehenden Falle gestalten sich die Uebersetzungen von bereits bestehenden Eisenbahnen. Nur tritt hier auch die Möglichkeit einer Kreuzung im Niveau ein, wie es schon mehrfache derart ausge-führte Uebersetzungen beweisen; doch aus Sicherheitsrücksichten wird manwo möglich stets zu den beiden vorerwähnten Krenzungsarten greifen.

Die übrigen Berkehrsstraßen, welche noch von einer Bahn übersetztwerden können, sind gewöhnliche Straßen für Fuhrwerke.

In diesem Falle kann man die nöthige Höhendifferenz zwischen derNivellette und der Straße, wenn dieselbe nicht schon von vorne herein ge-geben ist, dadurch erreichen, daß man die Straße hebt oder senkt, je nach-dem die eine oder die andere Methode sich empfiehlt. Die Nivellette kanndabei unverändert bleiben, oder ebenfalls und zwar im entgegengesetztenSinne gesenkt oder gehoben werden. Diese Uebersetzungsweise wird sichin den meisten Fällen als die wohlfeilste und vortheilhafteste herausstellen