Extractum Aconiti siccum seu pulveratum. 345
Eine Unze des narcotischen Extracteswird in einem Porcellangefäss mit
sechs Drachmen möglichst feinem und getrocknetemSüssholzpulver
gemischt und das Gemisch unter öfterem Umrühren bis zu 32 — 40° R.(40 — 50° C.) so lange getrocknet , als es noch an Gewicht verliert.Dann wird die Masse noch warm zerrieben und derselben so vielSüssholzpulver von derselben Reschaffenheit zugesetzt, dass man2 Unzen Pulver erhält, welches in kleinen wolilverschlossenenGläsern vorsichtig und mit der Bezeichnung „sumatur duplurn“ auf-zubewahren ist. Eine Drachme dieses Pulvers enthält x / 2 Drachmedes narcotischen Extracts.
Es ist ein wesentlicher Vorzug der nach den Vorschriften der C. Auflageder Pharmacopoe bereiteten narcotischen Extracte, dass sie sich, mit anderenSubstanzen vermischt, austrocknen, pulvern und in Pulverform dispensiren lassen.Dieses war bei jenen der 5. Auflage ganz unmöglich wegen ihres Gehaltes anChlorophyll, welcher Körper auch im wasserleeren Zustande eine weiche schmie-rige Consistenz hat, und also durch Trocknen nicht in die feste Form gebrachtwerden kann. Durch die Scheidung des Chlorophylls aus dem wässerigen Saftedes Krautes konnte es nachher bei keiner Behandlung mehr hinein kommen.Die Pharmacopoe hat demnach dem Bedürfniss eines trockenen Extractes durchdie erste Vorschrift dieses Artikels Rechnung getragen. Allein es zeigte sichbald, dass die darnach bereiteten trockenen Extracte dem Feuchtwerden, Zusam-menbacken und Klümpern unterworfen waren, und dass man bei der Dispen-'sation in tulvern dieselbe Mühe hatte, als wenn man das ganz unveränderteExtract unterzuarbeiten hätte. Es wurden deshalb zunächst in Berlin Versuchedieserhalb angestellt, deren Resultate lithographirt den Medicinalcollegien undanderen bekannten tüchtigen Apothekern mit der Aufforderung zur Prüfung undBerichterstattung mitgetheilt, und aus dem erhaltenen Material die obige zweiteVorschrift herausgewählt und als die gesetzliche, mit Aufhebung der ursprüng-lichen, in den Amtsblättern der Regierungen bekannt gemacht. Ich hatte eben-falls bei dem Medicinalcollegiuin einen Bericht zu erstatten, und war bei denvon mir angestellten Versuchen zu demjenigen Resultate gelangt, welches end-gültig als gesetzlich angenommen wurde, wobei ich nicht in Abrede stellen will,dass auch Andere dieselben Resultate erhalten haben, wie unter Andern Gei-seler im 61. Bande des Archivs der Pharmacie, 8. 81.
Aus den Versuchen des Ilerrn Geheimenrathes Staberoh in Berlin, welchein lithographirten Copieen beigegeben waren, hatte sich ergeben, dass
1) 1 Theil Extractum Conii oder Hyoscyami mit 2 Theilen Milchzucker anGewicht stark zunahm und sieh ballte. Es war also dies Verhältniss nichtdem Zwecke entsprechend gefunden worden.
2) 1 Theil Extract und 3 Theile Milchzucker nahmen zwar auch an Gewichtetwas zu, ballten sich aber nicht zusammen.
3) Gleiche Theile Extract und Stärkemehl oder Traganthpulver ballten eben-falls nicht zusammen.
t) Gleiche Theile Extract und schwefelsaures Kali oder Natron hatten nochgrössere Neigung zum Wasseranziehen, als die trockenen Extracte der6. Ausgabe der Pharmacopoe, und waren nach einigen Wochen zusammen-Mohr, Commentar. 22*