360 Extractum Conii maculati. — Extractum Corticis Aurantii.
Pfund, und von dem Gemenge aus rectificirtem Weingeistund gemeinem Wasser von jedem nur ein Pfund genommenwerde.
Es sei ein gelbbraunes Pulver, im Wasser trüb löslich.
Die Abweichung in dem Gewichte der ausziehenden Flüssigkeiten gründetsich auf die verschiedene Lockerheit und Dichte der Substanz. Die Colombowur-zel ist viel dichter als das Coloquintenmark, sie bedarf also keiner so grossen MengeFlüssigkeit zum Bedecken. Die Vorschrift, geradeso viel Flüssigkeit anzuwenden,als zum Einteigen der etwas beschwerten Substanz hinreicht, genügt für alle Fälle.Jedes Mehr von Flüssigkeit ist überflüssig. Es verlängert die Zeit des Verdam-pfens und vermehrt den Verlust an Weingeist. Der Colomboauszug lässt sichnicht filt.riren, man muss ihn durch Absetzenlassen klar machen. Das Extractist sehr dem Schimmeln unterworfen. Aus diesem Grunde wird es ganz ein-getrocknet.
1G Unzen Wurzel gaben 14 Drachmen trockenes Extract. Im fiebrige»s. Extr. Cotocynthidis.
Extractum Conii maculati. Schierlingscrtract.
Es soll aus den frischen Blättern und blühenden Zweigendes gefleckten Schierlings wie das Extractum Aconiti bereitetund sorgfältig aufbewahrt werden.
Es sei von dunkelbrauner, etwas grünlicher Farbe, die wässerige Lösungbraun und trüb.
Vergleiche Extractum Aconiti.
Extractum Conii maculati siccum seu pulveratum.Trockenes oder gepulvertes Schierlingsertract.
Es werde aus dem 8chierlingsextracte wie das trockeneAconitextract bereitet, und werde mit Sorgfalt bewahrt.
Auch hierbei wird die zweite und neue Vorschrift angewendet.
Extractum Corticis Aurantii. Pomeranzenschalenertract.
Es soll aus der Rinde der Pomeranze wie das Colo-quintenextract bereitet werden, mit der Ausnahme, dass (auf einPfund Substanz) nur drei Pfund rectificirter Weingeistzum ersten Aufgusse, und anderthalb Pfund rectificirterWeingeist und Wasser von jedem zum zweiten Aufgusse