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klingen Vorkommen. Dieses■ Verfahren gestattete dem- Heraus-geber, ohne die vorgezeichneten - Grenzen des Umfangs diesesHandies erheblich zu überschreiten, eine um so ausgedehntere Be-nutzung der im Nachlass vorhandenen reichen Erläuterungen undErgänzungen zu den einzelnen Schriften, unseres Denkers, diehiedurch indessen keineswegs erschöpft sind, ■ da nur d4s Wich-tigste und Unentbehrlichste zur Mittheilung -altsgewählt wurde.Auch gewann der Herausgeber dadurch einigen- Kaimi für litera-rische Naclnvcisnngen, Widerlegung. faetiSch unrichtiger Aii/fasrsungen der Lehren Baaders und mancherlei Erörterungen; i welcheer,-mit'dem Anfangsbuchstaben seines-Na-mens (11.) .vorsohon, alsAnmerkungen unter den fortlaufenden Text stellte. Diese würdennoch viel zahlreicher ausgefallen sein, wenn es der Kaum ge-stattet hätte.
Zur richtigen Erfassung des Charakteristischen der philoso-phischen Erkenntnisswissenschaft Baaders ist vor Allem die Ein-sicht wichtig, dass sie unserem Denker mit der philosophischenLogik identisch ist Die Entgegensetzung der Logik und dorMetaphysik ist bei Baader wie bei Fichte, Sclielling, Hegel undKrause &c. verschwunden. Kant hatte zwar noch diesen Gegensatzsanctionirt, ja sogar schärfer hervorgehoben, als er vor ihm be-tont wurde, und ist dadurch dor Chorführer der zahllosen neuerenPfleger und Vcrtheiüiger der formellen (d. Ii. der nichtmctaphy-sisehen) Logik geworden, hatto aber doch bereits die Idee einerspoeulativen Logik neu geweckt und die Aufmerksamkeit derdenkenden Köpfe auf diese Idee hingelenkt.' Nach Kant ist dieallgemeine Logik die Wissenschaft von den nothwendigen Ge-setzen des Verstandes und der Vernunft überhaupt oder von dorblossen Form des Denkens überhaupt. Sie ist daher: 1) dieGrundlage zu allen anderen Wissenschaften und somit Propä-deutik alles Verstandesgebrauchs, 2) eine allgemeine Vermmftkunst,Erkenntnisse überhaupt der Form des Verstandes gemäss zumachen und also nur insofern ein Organon, das aber nicht zurErweiterung-, sondern bloss zur Beurtlicilung 1 und Berichtigungunseres Erkenntnisses dient, 3) ein Kanon des Verstandes unddor Vernunft, der lauter Gesetze a priori, also nothwendige und